Effizient & Sicher

Transit durch die Schweiz

Ihre zuverlässige Lösung für die Durchfuhr von Waren

Möchten Sie Waren durch die Schweiz oder in ein Zollfreilager transportieren? Wir ermöglichen das für Sie schnell und unkompliziert mit unseren Teams an der Schweizer Grenze.

Transit Schweiz
Durchfuhr Schweiz​
Zollfreilager Schweiz​
T1/T2​
T2L (auch nachträglich)​
Carnet ATA​, Carnet TIR
Nationale Transitscheine​

Unser Service:

Nachkontrolle

Nach­kontrolle und Sicherheit

Wir überprüfen sorgfältig, ob Ihr Transitdokument ordnungsgemäß bei der Bestimmungszollstelle eingetroffen ist. Unsere Experten unterstützen Sie zudem bei der ordnungsgemäßen Beendigung Ihrer Transitdokumente durch die Zollbehörden.

Zuverlässigkeit​

Schnelle Reaktions­zeiten

Mit dem elektronischen Transit-Verfahren erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen bereits vor der Ankunft Ihrer Ware an der Grenze.

Prüfung der Beendigungen​

Transit­anmeldung

Über unser Online-Formular erfassen wir alle notwendigen Informationen, um Ihr Transitdokument schnell und korrekt zu erstellen.

Notwendige Dokumente für das Transitverfahren:

Für den Transit durch die Schweiz benötigen Sie in der Regel eine Handelsrechnung, ein CMR und das entsprechende Transitdokument (z.B. T1, T2, Carnet ATA, Carnet TIR, T2L). Das Transit Dokument erstellen wir für Sie.

Häufige Fragen zum Transit durch die Schweiz

Ein Transitdokument ist ein offizielles Dokument, das für den Transport von Waren durch die Schweiz oder in ein Zollfreilager erforderlich ist.

Damit Sie unverzollte Waren durch die Schweiz befördern können, benötigen Sie ein elektronisch erstelltes Versandbegleitdokument (T1/T2), welches außerhalb der Schweiz eröffnet werden muss und für welches eine Sicherheit zu hinterlegen ist.

Dieses Dokument muss bei der Durchreise mitgeführt werden und hat eine bestimmte Gültigkeit, während welcher die Waren bei einem Zollamt vorgeführt werden müssen. Die Identität der Waren, welche durch die Schweiz transportiert werden, muss auf dem Versandbegleitdokument so genau wie möglich angegeben sein. Hierzu gibt man die Warenart, die Menge, das Gewicht und/oder eine Seriennummer an. Weiter wäre es zum Sicherstellen der Identität auch möglich, die Ware mit einem Zollverschluss sicherzustellen. 

Weiter ist auch zu beachten, dass für Güter, die in der Schweiz transportiert werden, bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t eine Vignette für die Straßenverkehrsabgabe benötigt wird und bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t eine Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben wird. 

In unseren Filialen entlang der Deutsch/Schweizer-Grenze sind unsere Teams darauf spezialisiert, Ihre Anliegen in Bezug auf die Durchfuhr von Waren durch die Schweiz, schnell zu erfassen und für die Behörden entsprechend aufzubereiten. Dies stellen wir schon seit über 30 Jahren, mit tausenden von Anmeldungen erfolgreich unter Beweis. Da wir wissen, dass es im Transportwesen auf die Schnelligkeit ankommt, haben wir zum Beispiel das Abfertigungsverfahren für Transitdokumente an der Deutsch/Schweizer-Grenze in Basel/Weil in Richtung Süden durch unser Onlineverfahren auf ein Minimum verkürzt, sodass es durch die Zeitersparnis oft noch möglich ist, eine Ladung für den Rücktransport aufzunehmen.

Sie können ein Transitdokument über unser Online-Formular erstellen lassen oder uns per Mail anfragen. Wir erfassen alle notwendigen Informationen und erstellen Ihr Dokument.

T1-Dokument: Wird für unverzollte Waren verwendet, die aus einem Drittland (außerhalb der EU) kommen und noch nicht in den freien Verkehr überführt wurden.

T2-Dokument: Wird für Waren des freien EU-Verkehrs (Unionswaren) verwendet, die bereits in der EU verzollt wurden und durch oder in Länder transportiert werden, die keine EU-Mitgliedsstaaten sind, wie z.B. die Schweiz.

Ein T2L-Dokument ist ein Nachweis des Unionscharakters von Waren, die innerhalb der Europäischen Union transportiert werden. Es bestätigt, dass die Waren in der EU produziert worden sind oder bereits verzollt wurden und sich im freien Verkehr der EU befinden.

Wenn Waren in Gebiete transportiert werden, die zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern gehören, kann der Gemeinschaftscharakter der Waren durch ein T2L-Dokument nachgewiesen werden. Zu diesen Gebieten zählen:

  • Die britischen Kanalinseln
  • Die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Réunion, Französisch-Guayana und Saint-Martin)
  • Die Kanarischen Inseln
  • Die Ålandinseln
  • Der Berg Athos in Griechenland

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